Diese Geschäftsbedingungen entsprechen den Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästehauszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.

 

1. Vertragsabschluß
Mit Bestellung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung (Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch) der Unterkunft ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

 

2. Leistungen
Mit Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:
a) Der Gastgeber ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.
c) Der Gastgeber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
d) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, daß er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.
e) Beruht die Verhinderung jedoch auf einen Grund, den der Gastgeber zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes frei.
f) Der Zeitpunkt und die Gründe für die Stornierung sind lt. BGB unerheblich, da es rechtlich keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt.
g) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers.

 

3. Rücktritt des Gastes
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der vertraglichen Verpflichtung zurücktreten, dies sollte jedoch im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Abhängig vom Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten – Pauschalstornosätze berechnet
- Rücktritt bis zum 60. Tag vor Anreise: 50 % des Gesamt-Reisepreises
- Rücktritt bis zum 31. Tag vor Anreise: 80 % des Gesamt-Reisepreises

Sofern es dem Gastgeber möglich ist, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten, entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung der Stornierungskosten.

Wir empfehlen den separaten Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

 

4. Rücktritt des Gastgebers
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; • der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist.
Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

5. An- und Abreise
Die Wohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Danach kann der Gastgeber aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung Entgelt in Rechnung stellen.

 

6. Haftung des Gastgebers
Der Gastgeber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
a) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b) Für eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 500 im Safe des Gastgebers aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Gastgeber Anzeige macht (§ 703 BGB).
c) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Gastgeber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kaufbeuren.


Chalet See-Idyll, Seestrasse 6, 87669 Dietringen/Rieden, Deutschland
e-mail:  urlaub@chalet-seeidyll.de
Telefon:  0049 (0)160 20 19 19 0

Autor, Ersteller und Verantwortlicher gemäß § 5 TMG ist Christian Kinker.

 

 Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: https://webgate.ec.europa.eu/.


 

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